Qualifizierte elektronische Signatur


Verzeichnisdienst
der Bundesnetzagentur


als der zuständigen Behörde gemäß § 3 des Signaturgesetzes (SigG)
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)

 

Wichtiger Hinweis zum neuen Personalausweis

Aktuelle Hinweise zu Zertifizierungsdiensteanbietern in Verbindung mit dem neuen Personalausweis finden Sie hier.


Hinweis im Zusammenhang mit dem Einsatz des neuen Root-Zertifikats (14R-CA)

Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass sie für ihre Tätigkeit als Wurzelinstanz ein neues Root-Zertifikat (14R-CA) mit dazugehörigen Cross-Zertifikaten (13R-CA auf 14R-CA, 14R-CA auf 13R-CA) ausgestellt hat.
Die neuen Dienstezertifikate sind:

Die qualifizierten Zertifikate sind im Verzeichnis der Bundesnetzagentur seit dem 15. September 2011 abrufbar und nachprüfbar, und sie werden voraussichtlich erstmals am 24. Oktober 2011 im Verzeichnisdienst für Auskünfte eingesetzt.

Zusatz vom 25.10.2011: Die Zertifikate werden seit heute (25.10.2011) im Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur eingesetzt.


Hinweis im Zusammenhang mit der Verwendung geeigneter Algorithmen

Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Umstellungsarbeiten der Root zur Verwendung größerer Schlüssellängen und neuer Hashalgorithmen am 17.08.2007 abgeschlossen wurden. Die Bundesnetzagentur ist seitdem in der Lage, den akkreditierten ZDA Dienstezertifikate mit einer Schlüssellänge von 2048 Bit RSA zur Verfügung zu stellen.
Die Umstellung des Verzeichnisdienstes der Bundesnetzagentur ist am 13. Dezember 2007 erfolgt.
Seit dem Nachmittag dieses Tages werden die OCSP-Auskünfte und die CRL der Bundesnetzagentur mit RSA 2048 und SHA-512 bereitgestellt.  
Bitte beachten Sie dies bei der Verifikation von qualifizierten elektronischen Signaturen, ggf. müssen Sie Änderungen an Ihrer Signaturanwendungskomponente durchführen.


Hinweis im Zusammenhang mit der Übersignatur (§ 17 SigV)

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurden die mit SHA-1 bzw. RSA 1024 ausgestellten qualifizierten Zertifikate der Bundesnetzagentur und die durch die Bundesnetzagentur mit SHA-1 bzw. RSA 1024 ausgestellten Dienstezertifikate der akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter übersigniert. Die Übersignaturen (Zeitstempel) sind im LDAP-Knoten im Attribut „signatureRenewals“ eingetragen und ab sofort über LDAP abrufbar; die zugehörige Spezifikation steht nachfolgend als .pdf-Datei zum Download bereit.
Spezifikation Übersignatur

 


Hinweis im Zusammenhang mit der Umbenennung der Reg TP in Bundesnetzagentur

Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts wurde am 12.07.2005 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2005 Teil I Nr.42, Seite 1970 ff) verkündet und trat am 13.07.2005 in Kraft. Gemäß Artikel 2 des Gesetzes wurde der Name der Reg TP in "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" umbenannt. Die amtliche Kurzbezeichnung ist Bundesnetzagentur.