Anerkannte qualifizierte Zertifikate oberster ausländischer Zertifizierungsdiensteanbieter i.S.d. § 18 Abs. 4 SigV


Auf dieser Seite sind die qualifizierten Zertifikate für Signaturprüfschlüssel oberster ausländischer Zertifizierungsdiensteanbieter aufgeführt, die nach § 23 Abs. 2 des Signaturgesetzes als gleichwertig anerkannt sind. Die Anerkennung ist durch die Bundesnetzagentur mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieterakkreditierung nach § 15 Signaturgesetz zu bestätigen.

-> Beachten Sie bitte folgenden Hinweis zum Download:
Die Zertifikate werden über HTTP (Hypertext Transfer Protocol) bereitgestellt.

Land

Name des Zertifizierungsdiensteanbieters


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